Allgemeine Geschäftsbedingungen der First Search Gesellschaft für Personalvermittlung 

I. Geltungsbereich der AGB

1. Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil aktueller und zukünftiger Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge der First Search Gesellschaft
für Personalvermittlung – nachfolgend „First Search“ genannt – auf dem Gebiet der Direktvermittlung von Personal.

2. Einer Einbeziehung anderer Allgemeinen Geschäftsbedingungen als der vorliegenden wird grundsätzlich widersprochen. Abweichende
Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und sowohl von First Search als auch vom Vertragspartner
unterschrieben sind.

II. Vertragsgegenstand

1. Die Dienstleistung von First Search besteht darin, für den Auftraggeber Bewerber zu finden, die auf das vorher festgelegte Eignungsprofil passen,
diese dem Auftraggeber vorzustellen und beide Parteien im Laufe des Anwerbungsverfahrens zu beraten und zu unterstützen.

2. Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der Auftrag zur Vermittlung von Personal, welcher genaue Angaben zur gewünschten Qualifikation,
Suchbedingungen und dem tatsächlichen Dienstleistungsumfang festhält.

3. Eine rechtliche Verpflichtung zur erfolgreichen Besetzung des jeweiligen Auftrages ist ausgeschlossen. Die Dienstleistung gilt als abgeschlossen,
sobald ein vorgestellter Bewerber einen Vertrag mit dem Auftraggeber eingeht.

4. First Search verpflichtet sich, Bewerbern keine weiteren Angebote zuzuleiten, sobald der jeweilige Vertragspartner ein Vertragsangebot
ausgesprochen hat

III. Honorare und Zahlungsbedingungen

1. Ein Honorar wird mit Unterzeichnung eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem von First Search vermittelten Bewerber fällig. Das Honorar,
i. H. v. 30%, wird auf Basis des Bruttojahreszieleinkommens des Bewerbers berechnet, hierbei dienen folgendeGehaltsbestandteile als Grundlage:
a. das vereinbarte Bruttojahreseinkommen, unter Berücksichtigung einer möglichen Änderung im Laufe des Jahres (falls bspw. bei erfolgreichem
Bestehen der Probezeit ein anderes Gehalt gezahlt wird, oder eine Tariferhöhung erfolgt), insofern diese vertraglich vereinbart worden ist;
b. einer Pauschale von € 10.000.-zusätzlich zum Bruttojahreszieleinkommen, wenn dem Bewerber die Möglichkeit gewährt wird, im ersten Jahr der
Anstellung einen Firmen-/Dienstwagen, über das Unternehmen zu ordern. Insofern der Bewerber sich für eine Car-Allowance entscheidet, wird
stattdessen dieser Betrag (auf 12 Monate hochgerechnet) angesetzt;
c. allerim Vertrag, dessen Anhang oder in anderen Vereinbarungen, festgelegten variablen, jährlichen Zuwendungen, wie Prämien, Provisionen, Boni
(auf Grundlage der 100%igen Zielerreichung) oder ähnliche Beträge (wie bspw. Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge / Zusatzversorgungskasse).

2. Die festgelegten Honorare bleiben auch in folgenden Fällen zahlbar:
a. wenn der Kunde oder der Bewerber den Arbeitsvertrag auflöst, ohne dass dies von First Search zu vertreten ist;
b. wenn der Kunde den Bewerberinnerhalb von zwölf Monaten nach dessen Präsentation in irgendeiner Weise einstellt, auch wenn die Position und
Aufgabe sich von der ursprünglichen Position und Aufgabe drastisch unterscheidet. Dies gilt ebenfalls, falls der Kunde die Anstellung des betreffenden
Bewerbers oder der Bewerber selbst das Angebot des Kunden zuvor verweigert hatte;
c. wenn der Bewerber durch einen Dritten (bspw. eine andere Personalvermittlungsgesellschaft oder ein Tochterunternehmen des Kunden) eingestellt
wird, sofern diese Einstellung innerhalb von zwölf Monaten nach dem Zeitpunkt erfolgt,zu dem First Search den betreffenden Bewerber ursprünglich
präsentiert hatte.
d. wenn der Kunde einem Dritten den Bewerber nahelegt und dies zu einer Einstellung bei einem Dritten führt.

3. Ist ein vorgestellter Bewerber dem Auftraggeber bereits bekannt, sprich wurde er innerhalb von sechs Monaten vor der Vorstellung durch First
Search kennengelernt, ein Bewerbungsgespräch (persönlich, telefonisch, digital)muss stattgefunden haben, ist der Kunde verpflichtet, innerhalb von 5
Werktagen nach Erhalt der Empfehlung durch First Search, eine entsprechende schriftliche Mitteilung an First Search zu senden – unter den
vorgenannten Umständen entfällt der Honoraranspruch der First Search.

4. Nach Antritt des Arbeitsvertrages vorgenommene Änderungen werden nicht berücksichtigt.

5. Honorare sind ohne jeden Abzug,zzgl. etwaiger Umsatzsteuer und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu überweisen.

IV. Informationen über den Bewerber / Vertraulichkeit

1. First Search versichert, dass alle Informationen zu den vorgestellten Kandidaten im besten Glauben weitergegeben werden und die Vorstellung mit
den Kandidaten abgesprochen ist. Der Kunde ist verpflichtet, sich von der Richtigkeit der vom Bewerber vorgelegten Dokumente und Informationen,
sowie der Eignung des Bewerbers (dazu gehört bspw. eine Arbeitsgenehmigung, oder das polizeiliche Führungszeugnis) selbst zu überzeugen. First
Search übernimmt für die weitergetragenen Informationen und Daten der vorgestellten Kandidaten keine Haftung (mit Ausnahme des in §5
festgehaltenen Falls).

2. Die Bewerberdaten sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergeleitet werden. Wir
verweisen strengstens auf die DSGVO-Regularien.

3. First Search erhebt und verarbeitet die Bewerberdaten, die dem Kunden durch Bewerberprofile zugänglich gemacht werden, im Einklang mit dem
geltenden Datenschutzrecht und informiert die Bewerber datenschutzkonform über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten.

V. Haftung

1. Die Vertragsparteien haften einander auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen.

2. Die Vertragsparteien übernehmen keine Haftung in Form von Schadensersatzansprüchen und/oder Bußgeldern für Datenschutzverstöße, die
ausschließlich auf das Handeln der jeweils anderen Partei rückführbar sind.

VI. Allgemeine Bestimmungen

1. Im Falle höherer Gewalt, oder solcher Umstände, die nicht in der Macht der Vertragsparteien liegen und die Vertragsausführung als unzumutbar
erscheinen lassen, haben die Vertragsparteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.

2. Die Vertragspartner vereinbaren über den Geschäftsbetrieb der jeweils anderen Partei, die Verhältnisse ihrer Kunden, sowie allen anderen
Informationen (einschließlich dieses Vertrages), die im Zuge der Zusammenarbeit ausgetauscht werden Stillschweigen zu bewahren und diese
Informationen streng vertraulich zu behandeln.

3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber First Search aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht geltend zu
machen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt. Der Kunde ist ferner nicht berechtigt, Rechte oder Verpflichtungen
aus diesem Vertragsverhältnis an Dritte zu übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.

4. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte erhalten. Eine unwirksame Bestimmung ist
durch eine rechtlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

5. Ausschließlicher Gerichtsstand – für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch im Wechsel-, Scheck- und Urkundenprozess
– ist Frankfurt am Main.

Anschrift

Myliusstraße 25
60323 Frankfurt am Main

Telefon

+49 1522 666 00 55

Öffnungszeiten

Mo.: 8:00-19:00
Di.: 8:00-19:00
Mi.: 8:00-20:00
Do.: 8:00-19:00
Fr.: 8:00-19:00
Sa: nach Vereinbarung
So: geschlossen

Kontakt

Mit dem Absenden des Kontaktformulars stimmen Sie unserer Datenschutzerklärung zu.